Konzeption Schulbegleitung
— Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer Autismusspektrumsstörung —
1. Zielvorstellung
Viele Kinder und Jugendliche benötigen in vielen Lebensbereichen weitreichende Hilfen. Manche Familien nehmen therapeutische Hilfen in Anspruch und es herrscht zusätzlich im schulischen Bereich ein Bedarf an Unterstützung. Um Chancengleichheit innerhalb der Klassengemeinschaft herzustellen, kann für die Unterstützung in der Schule bei Bedarf eine Schulbegleitung hilfreich sein.
In der seemann autismus autark gGmbH stellen wir einen Pool von Mitarbeitenden zur Verfügung, der regelmäßige interne und externe Schulungen erfährt.
Ursprünglich war die Versorgung auf Schulkinder (bzw. Jugendliche im Schulalter) mit einer Autismus-Spektrum-Störung vorgesehen. Diese enge Ausrichtung haben wir allerdings aufgegeben. Wir sind vielseitig orientiert und aufgestellt.
Sind die autismus-betroffenen Schüler parallel in Therapie in einem Autismuszentrum der PRAXIS AUTISMUS südwest, so kann verknüpfte Zusammenarbeit der involvierten Fachkräfte stattfinden um einen gut ineinandergreifenden unterstützenden Ablauf bieten zu können.
Sind die betroffenen Schüler nicht parallel in Therapie, so profitieren sie trotzdem davon, dass ihre Schulbegleiter/innen auf einem hohen fachlichen Niveau geschult und supervidiert werden.
2. Kriterien zur Einstellung von Schulbegleitern
Die Arbeit von Schulbegleitungen erfordert hohe kommunikative Kompetenz, da die SchulbegleiterInnen sich oft mit mehreren Rollen gleichzeitig konfrontiert sehen. Sie vertreten den Anspruch auf Nachteilsausgleich gegenüber den Lehrern, arbeiten allerdings tagtäglich sehr eng mit diesen zusammen. Sie geben den Eltern Bericht über den aktuellen Stand in der Schule, sollten allerdings die Integrität gegenüber dem Kind und den Lehrern bewahren. Sie haben engen Kontakt mit dem jeweiligen Kind und sollten dennoch in der Lage sein sich im Laufe der Zeit überflüssig zu machen um das Kind zu verselbständigen.
Für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Schule bedarf es großen Fingerspitzengefühls um die individuellen Bedürfnisse des Schülers bzw. der Schülerin adäquat einschätzen zu können. Die Kinder/Jugendlichen benötigen in der Schule in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung, da es nicht nur interindividuell (also zwischen den Schülern), sondern auch intraindividuelle Unterschiede gibt, also innerhalb des Schülers (Tagesbefindlichkeiten, Aufmerksamkeit, Konzentration, emotionale Befindlichkeiten). Der Bedarf an Unterstützung kann je nach Situation sehr differentiell aussehen, weswegen eine flexible Herangehensweise angebracht ist. Die BewerberInnen auf die Stelle einer Schulbegleitung sollten deshalb flexibel sein im Umgang mit ihren Hilfsangeboten an das Kind. Durch die Arbeit der Schulbegleiter sollen die Schüler in ihrem schulischen Alltag mehr Selbständigkeit erlangen um damit ihre Kompetenzen zu stärken.
Bei dem bereits vorab qualifizierten Personal handelt es sich um Berufsgruppen wie ErzieherInnen, KinderpädagogInnen, SozialpädagogInnen, HeilerziehungspflegerInnen oder HeilpädagogInnen.
Ob eine Fachkraft nötig ist, wird i.d.R. mit dem begleitenden Jugend- oder Sozialamt besprochen. Von unserer Seite aus ist die berufliche Qualifikation wünschenswert, aber nicht bei jedem Kind zwingend erforderlich.
MitarbeiterInnen, die über einen beruflichen Quereinstieg kommen, werden von uns ausführlich geschult und supervidiert. Sie erhalten zudem den gleichen Umfang an indirekten Leistungen, auch wenn wir dies (derzeit) nicht immer von allen Ämtern erstattet bekommen.
Durch diese intensive Begleitung ist eine stark betreute Berufseinarbeitung gegeben.
3. Bedarfsermittlung
Die Notwenigkeit einer Schulbegleitung wird uns im Vorfeld bereits gemeldet. Die Entscheidung wird in der Regel zwischen der Schule und der Sozialbehörde getroffen. Manchmal wird zudem durch ein sonderpädagogisches Gutachten geprüft, ob eine Schulbegleitung angemessen ist. Das Stundenkontingent wird nach der Antragsstellung auf eine Schulbegleitung durch die Eltern meist von der Autismusbeauftragten festgelegt. Sollte eine Schulbegleitung vom Amt genehmigt werden, prüft die seemann autismus autark gGmbH ihre Möglichkeiten zur Vermittlung einer Arbeitskraft.
4. Briefing
Die spezifischen Informationen über das Kind führen zur Auswahl einer geeigneten Begleitung.
Insbesondere achten wir auf die unterschiedlichen Bedürfnisse, die im Jugendhilfebereich (SGB VIII) oder im Eingliederungshilfebereich (SGB IX) bestehen.
5. Kennenlernphase
Es empfiehlt sich das Kennenlernen im Einzelkontakt und nicht erst in der schulischen Situation, um eine Überforderung des Kindes zu vermeiden. Dies kann in der Familie zu Hause sein oder bei anderen Gelegenheiten und in anderen Örtlichkeiten.
Manchmal findet das Kennenlernen unmittelbar nach einem Hilfeplantermin statt.
6. Schuleinstieg
Zum ersten Gespräch an der Schule des Kindes wird die Integrationskraft i.d.R. von der Bereichsleitung begleitet. Mit den Lehrkräften muss die Verteilung des Stundenkontingentes der Schulbegleitung auf die jeweiligen Unterrichtsfächer und Schulstunden vorgenommen werden. Daraus entsteht der Stundenplan für die Schulbegleitung.
7. Arbeitsalltag des Schulbegleiters
In der Schule kann sehr individuell definiert werden, wie der Schulbegleiter das Kind unterstützt. Der Einsatz einer Schulbegleitung soll den Schulbesuch eines Kindes erleichtern oder ermöglichen. Ziel sollte dabei sein, die Stärken des Kindes auszubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Dabei können Verstärkerpläne zum Einsatz kommen, deren Belohnungen bei den Eltern oder in der Therapie eingelöst werden. Auch hierfür ist die Vernetzung zum Bezugstherapeuten sinnvoll.
Zunächst oberstes Ziel ist der Aufbau einer stabilen Beziehung zwischen Kind und Schulbegleiter. Im Unterricht können Hilfen wie Handführung, Visualisierung oder strukturierte Pläne für Teilschritte zum Einsatz kommen. Außerdem können Schulbegleiter dabei helfen, das Kind in die Klasse zu integrieren und soziale Situationen zu bewältigen. Für Inspiration zu den Methoden sorgen die, im nächsten Kapitel vorgestellten, Schulungen.
Für eine vernetzte Arbeitsweise der Schulbegleiter ist der Austausch mit den Eltern, den Lehrern und gegebenenfalls den Therapeuten unerlässlich. Es bietet sich an, eine tägliche Übersicht an die Eltern über die Vorkommnisse, Erfolge und Misserfolge in der Schule per Übergabebuch zu geben.
Berichte der Schulbegleiter werden meist halbjährlich von den Ämtern gefordert. Diese Berichte gehen zunächst ein Monat vor Abgabefrist an die Bezugstherapeuten zur Korrektur und werden danach ans Amt weitergeleitet. Für das Hilfeplangespräch wird angestrebt dies multidisziplinär mit den Vertretern aus der Schule, des Schulbegleiters und dem Therapeuten stattfinden zu lassen.
8. Supervision und Schulung
Zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Qualitätssicherung der Schulbegleiter werden in der seemann autismus autark gGmbH regelmäßige Supervisions- und Schulungstermine angeboten.
Die Supervision findet hierzu alle zwei Wochen an einem definierten Abend oder Nachmittag statt und dauert jeweils 2 Stunden. Die Supervisionsgruppen haben i.d.R. 6-8 Teilnehmer.
In den Supervisionseinheiten sollen Problematiken aus dem Arbeitsalltag der Schulbegleiter besprochen werden und durch den gegenseitigen Austausch Ideen zum Umgang mit herausfordernden Situationen gegeben werden.
Schulungen finden als Ganztagesveranstaltungen entweder an Samstagen oder an Schulferientagen statt. Die Schulungen sind themenorientiert.
Gelegentlich erfahren wir von externen Angeboten und geben diese dann für unsere Mitarbeiter/innen zur Teilnahme frei. Hier sind z.B. Angebote vom Bundesverband autismus Deutschland zu nennen.
Hauptziel der Schulungseinheiten stellt die Vermittlung von Wissen über diagnosespezifische Besonderheiten von Schulkindern (Autismus, ADHS, ADS, Stoffwechselerkrankungen u.a.) und über die Arbeitsweise und Methoden in diesem Arbeitsfeld dar.
